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New 1st of Juli 2023 for Austria: Bestellprinzip only for Rent
The meaning "Bestellprinzip" those who hire a broker pay for the service.
This changes for brokers through the ordering principle (Bestellerprinzip):
2. If the landlord is the broker’s first client, a commission agreement with the apartment seeker will be excluded from July 1, 2023 in accordance with Section 17a (1) MaklerG.
3. Even if the apartment seeker is the broker’s first client, according to Section 17a (3) MaklerG, under certain conditions (economic ties between the broker and the landlord or administrator; refusal by the landlord to conclude a brokerage contract, only to obtain a commission obligation of the apartment seeker; the apartment to be brokered has already been advertised by the broker) no commission obligation may be imposed.
4. The first client principle is flanked by a documentation obligation on the part of the broker with regard to the time of the assignment, in order to be able to better determine in the event of a successful placement whether a commission claim can be asserted against the apartment seeker.
The new law on broker commission applies:
By sale or buy:
When buying and selling real estate, the assumption of brokerage fees does not change, so working as a double broker and splitting the commission is also permitted!
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Neu 1. Juli 2023 für Österreich: Bestellprinzip nur für Miete
Bestellprinzip bedeutet, wer einen Makler beauftragt, zahlt für die Dienstleistung.
1. Bestellprinzip bedeutet bei der Immobilienvermittlung, dass derjenige, der den Makler (zuerst) beauftragt, auch die Maklerprovision zahlt.
2. Ist der Mieter der erste Kunde des Maklers und trifft keines der oben genannten Merkmale zu, ist er bei erfolgreicher Vermittlung der Wohnung provisionspflichtig. ABER: Es ist davon auszugehen, dass der Makler einem anderen Mieter eine Wohnung (provisionspflichtig) nicht vorschlagen darf, die ein Mieter abgelehnt hat.
3. Sucht ein Unternehmen als Arbeitgeber über einen Makler eine Mietimmobilie für seine Mitarbeiter, gilt das Bestellprinzip nicht. Denn in diesem Fall ist der Suchende Mieter, aber kein Privatmann. Aus Sicht des Maklergesetzes handelt es sich um eine Vermittlung an einen Gewerbetreibenden.
4. Keine Dienstleistung für Mieter, die den Makler nicht selbst beauftragt haben!
5. Der Kunde, der den Makler nicht beauftragt hat, muss sich auf den Makler einstellen, wann dieser Zeit für eine Besichtigung hat.
6. Der Kunde, der den Makler nicht durch den freiwilligen Auftrag mit dem Maklervertrag beauftragt hat, muss mit Massenbesichtigungen rechnen.
7. Der Kunde, der den Makler durch den freiwilligen Suchauftrag mit dem Maklervertrag beauftragt hat, kann die Besichtigungstermine mit dem Makler vereinbaren. In diesem Fall muss der Kunde bei erfolgreicher Vermittlung der Wohnung die 2 Monatsmieten (über 3 Jahre Mietvertragslaufzeit) zum Mietvertragstermin an den Makler zahlen! Unter 3 Jahre nur 1 Monatsmiete zzgl. 20% USt.
Das ändert sich für Makler durch das Bestellerprinzip:
1. In einem neuen § 17a MaklerG, der ab dem 1. Juli 2023 gilt, wird das Erstbestellerprinzip für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen verankert. Bei Maklerverträgen (Maklerverträgen), die nach dem 1. Juli 2023 abgeschlossen werden, soll die Maklerprovision grundsätzlich von dem Vertragspartner gezahlt werden, der als Erstbesteller die Maklerleistung vermittelt hat.
2. Ist der Vermieter Erstkunde des Maklers, ist ab dem 1. Juli 2023 gemäß § 17a Abs. 1 MaklerG eine Provisionsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden ausgeschlossen.
Auch wenn der Wohnungssuchende Erstkunde des Maklers ist, darf gemäß § 17a Abs. 3 MaklerG unter bestimmten Voraussetzungen (wirtschaftliche Bindungen zwischen Makler und Vermieter bzw. Verwalter; Weigerung des Vermieters, einen Maklervertrag abzuschließen, nur um eine Provisionsverpflichtung des Wohnungssuchenden zu erlangen; die zu vermittelnde Wohnung ist bereits vom Makler inseriert) keine Provisionspflicht auferlegt werden.
4. Flankiert wird das Erstkundenprinzip durch eine Dokumentationspflicht des Maklers hinsichtlich des Auftragszeitpunkts, um im Falle einer erfolgreichen Vermittlung besser feststellen zu können, ob ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden geltend gemacht werden kann.
Das neue Maklerprovisionsrecht gilt:
1. für die Vermittlung von Mietobjekten
2. wenn die Mieter Privatpersonen sind
Bei Verkauf oder Kauf:
Bei Kauf und Verkauf von Immobilien ändert sich die Maklercourtage nicht, daher ist auch eine Doppelmaklertätigkeit und Provisionsaufteilung zulässig!
Wenn Sie uns beauftragen möchten, bitte senden Sie uns eine Email und die dazugehörigen ausgefüllte und unterschrieben Formulare:
If you would like to commission us, please send us an email and the corresponding completed and signed forms:
Hier finden Sie die Formulare für den Auftraggeber. Bitte den Suchauftrag, Maklervertrag und Datenschutzerklärung ausfüllen und unterschrieben zurückschicken. Erst beim vollständigen Zusendung der Formulare (richtig ausgefüllt und unterschrieben) werden wir tätig sein.
Here you will find the forms for the client. Please fill out the search request, brokerage contract and data policy confirmation and send them back signed. We will only take action once all the forms have been sent to us (correctly filled out and signed).
Nebenkostenübersicht_Miete (pdf)
HerunterladenMaklervertrag_mit_Interessent (PDF)
HerunterladenSuchauftrag für Interessenten (PDF)
HerunterladenDATENSCHUTZERKLÄRUNG – EINWILLIGUNG des KUNDEN (pdf)
HerunterladenSearch request-englisch (pdf)
HerunterladenAncillary Expenses - englisch-form-13-k-2023 (pdf)
HerunterladenBroker Agreeme - form-10-2023-englisch (pdf)
HerunterladenData Protection agree eng 2018 - Englisch (pdf)
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